Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jagdschule Schloss Wiesenthau
1. Anwendungsbereich
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen an und erklärt die
verbindliche Teilnahme an dem gebuchten Lehrgang oder Seminar. Der Gesamtpreis des Lehrgangs ist innerhalb von 7
Tagen nach Rechnungsstellung fällig und in zwei Raten zahlbar. Die erste Rate ist gemäß Rechnungstellung fällig und die zweite Rate bis unmittelbar vor Kursbeginn. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich die Jagdschule Schloss Wiesenthau vor, den
Teilnehmer nicht zur Prüfung anzumelden. Im Gesamtpreis sind nicht die Unterbringungskosten,
Verpflegung und Fahrtkosten enthalten. Bei Anmeldung zu einem Weiterbildungsseminar ist der Gesamtpreis mit der Anmeldung
fällig.
2. Anmeldevoraussetzungen
Zu den Kursangeboten der Jagdschule Schloss Wiesenthau kann sich jede Volljährige Person
anmelden, sowie Minderjährige mit vollendetem 15. Lebensjahr sofern die gesetzlichen Vertreter die Anmeldeunterlagen
unterzeichnen.
3. Sachmängelhaftung
Die Jagdschule Schloss Wiesenthau übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein durch andere
Schulungsteilnehmer verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die Jagdschule Schloss Wiesenthau von
Schadensersatzansprüchen anderer Schulungsteilnehmer oder dritter für vom Teilnehmer allein verursachten Schäden frei. Die Jagdschule Schloss Wiesenthau haftet nur, für von der Jagdschule Schloss Wiesenthau vorsätzlich und grob fahrlässig verursachten
Schäden. Die Jagdschule Schloss Wiesenthau schließt die Haftung für vom Teilnehmer zu den Veranstaltungen mitgebrachten
persönlichen Gegenständen, Waffen, Ferngläser und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch einen
Angestellten oder Lehrbeauftragten der Jagdschule Schloss Wiesenthau schuldhaft verursacht wurde.
4. Ersatzansprüche
Wird die Durchführung des Lehrganges infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder
sonstiger, von der Jagdschule Schloss Wiesenthau zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder
Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. In diesem Fall steht dem Teilnehmer eine Teilnahme an einem
vergleichbaren Lehrgang zu. Falls dies nicht möglich ist, werden eventuell vorausbezahlte Kursgebühren zur Hälfte erstattet.
5. Eigentumsvorbehalt
Der Veranstalter behält sich das Eigentum an sämtlichen Unterrichtsmaterialien bis zur vollständigen
Bezahlung der vollständigen Kursgebühr vor.
6. Teilnahmepflicht
Ist dem Teilnehmer der regelmäßige Besuch eines Lehrganges aus wichtigem Grund nicht möglich,
und teilt er dies spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn der Jagdschule Schloss Wiesenthau durch eingeschriebenen Brief
mit, erlässt ihm die Jagdschule Schloss Wiesenthau 50% des Lehrgangspreises. Bei nicht fristgerechter Abmeldung hat
der Teilnehmer den Gesamtbetrag in voller Höhe zu entrichten.
7. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer gedeihlichen, aktiven Zusammenarbeit mit dem Lehrkörper
als auch mit den anderen Kursteilnehmern. Eine ständige Anwesenheit während der Ausbildungszeit ist Pflicht. Die
Ausbildungsvorgaben sind zu erfüllen.
Ein höflicher und respektvoller Umgang ist Voraussetzung zur Lehrgangsteilnahme.
8. Weisungen durch Ausbilder
Während des gesamten Lehrganges insbesondere während der Schießausbildung sind alle
Anweisungen der Ausbilder und Schießleiter strikt zu befolgen. Ein grober Verstoß wird mit sofortigem Ausschluss vom Lehrgang und
des Schießbetriebs geahndet.
9. Nichtbestehen der Prüfung
Sollte ein Teilnehmer die Prüfung nicht bestehen, steht ihm eine kostenlose Wiederholung zum
nächstmöglichen Prüfungstermin zur Verfügung. Aufwendungen wie Prüfungsgebühr und Schießkosten sind jedoch
selbst zu tragen.
10. Elektronische Aufzeichnungen
Bild- und Tonaufzeichnungen während des Unterrichts, insbesondere mit Smartphones sind nicht
gestattet. Bei Zuwiderhandlungen kann die Jagdschule Schloss Wiesenthau, den Teilnehmer vom weiteren
Unterricht ausschließen und eine Schadenersatzforderung in Höhe von bis zu 1000,00€ geltend machen.
11. Datenverarbeitung
Der Teilnehmer stimmt der Speicherung seiner Anmeldedaten zum Zwecke der elektronischen
Datenverarbeitung zu.
12. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Forchheim.
13. Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit
(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile.
Hinzu kommen etwaige Versandkosten.
(2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse .
(3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis
unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
(4) Hat der Verbraucher die Zahlung in Raten gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis innerhalb
der nächsten 6 Monate nach Anmeldung in individuellen, vereinbarten Raten zu zahlen.
Stand 01.06.2022